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Abonnementsbedingungen
2013 | 2014
ABONNEMENTSBEDINGUNGEN 2013/14
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Hamburgischen Staatsoper GmbH (Staatsoper) gelten
mit dem Kauf eines Abonnements oder der
Verlängerung eines bestehenden Abonnements zwi-
schen dem Abonnenten und der Staatsoper die nachfol-
genden Bedingungen als vereinbart:
LAUFZEIT DES ABONNEMENTS
1.
Das Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlos-
sen. Premieren–, Opern- und Ballettabonnements ver-
längern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, sofern
nicht der Abonnent oder die Staatsoper bis zum 1. Juni
2014 schriftlich kündigt. Eine Kündigung ist nur zum
Ende der jeweiligen Spielzeit möglich. Bitte teilen Sie
bis zum genannten Termin auch Änderungswünsche
(wie Platzänderungen und Wechsel der Abonnements-
reihe) für bestehende Abonnements mit, damit Ihre
Wünsche fristgerecht bearbeitet werden können.
Saisonabonnements und Wahlabonnements enden
ohne automatische Verlängerung mit Ende der Spielzeit.
Inhaber von Saisonabonnements und Wahlabon-
nements erhalten rechtzeitig zur Spielzeit 2014/15
neue Angebote. Bei Abschluss eines neuen Abonne-
ments kann der in der vergangenen Spielzeit abonnier-
te Platz nicht garantiert werden.
Die Staatsoper behält sich vor, einzelne Abonne-
mentsserien nicht in allen Preisgruppen anzubieten.
2
.
Die Staatsoper wird in der jährlichen Spielzeit-
vorschau, die jedem Abonnenten gegen Ende der vor-
hergehenden Spielzeit zugesandt wird, Änderungen der
Abonnementspreise mitteilen und auf den für die je-
weilige Spielzeit geltenden Kündigungstermin hinwei-
sen.
ABONNEMENTS-PLATZKARTE
UND AUFFÜHRUNGSTERMINE
3
.
Alle Abonnenten erhalten rechtzeitig vor der ersten
Aufführung mit der Rechnung eine Platzkarte zuge-
sandt, auf der die Termine der Aufführungen vermerkt
sind.
Abweichend von den sich grundsätzlich verlängernden
Premieren-, Opern- und Ballettabonnements sowie den
Saisonabonnements besteht beim Wahlabonnenment
zunächst die Möglichkeit, zwischen den angebotenen
Werken und Aufführungsterminen zu wählen. Für jedes
innerhalb des Wahlabonnements angebotene und aus-
gewählte Werk kann jedoch nur je ein angebotener
Aufführungstermin mit je einem verfügbaren Platz der
jeweiligen Preisgruppe gewählt werden. Die Wahl bzw.
Entscheidung trifft der Abonnenent beim Kauf des
Wahlabonnements.
Sollte Ihnen die Platzkarte bis zum 11. August 2013
nicht zugestellt worden sein, bitten wir Sie, dies dem
Kartenservice unverzüglich mitzuteilen. Namens- oder
Adressänderungen
sowie
Änderungen
der
Bankverbindung teilen Sie dem Kartenservice bitte
schnellstmöglich schriftlich mit.
4
.
Die Platzkarte ist Eintrittsausweis für die auf ihr
angegebenen Aufführungen. Sie muss daher sorgfältig
aufbewahrt und bei der Aufführung dem Einlass-
personal zur Kontrolle vorgezeigt werden. Bei Verlust
wird für das Ausstellen einer Ersatz-Platzkarte eine
Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.
5
.
Die Platzkarte (mit Ausnahme der Jugendabos) kann
auf eine andere Person übertragen werden. Zahlungs-
pflichtiger bleibt auch dann jedoch der Abonnent.
6.
Das Abonnement gewährt keinen Anspruch auf be-
stimmte Werke und Aufführungstermine. Die Staats-
oper kann Termine auf Wochentage legen, die von der
gewählten Abonnementsserie abweichen. Termin-,
Programm- und Besetzungsänderungen gegenüber den
Angaben auf den Platzkarten, in der Spielplanvorschau
oder auf sonstigen Veröffentlichungen der Staatsoper
bleiben vorbehalten. Terminänderungen teilt die
Staatsoper den Abonnenten so frühzeitig wie möglich
schriftlich mit. Sollte ein im Einzelfall gemäß Abon-
nement gewählter Sitzplatz aus technischen Gründen
nicht verfügbar sein, behält sich die Staatsoper vor, dem
Abonnenten einen möglichst gleichwertigen Ersatzplatz
zu geben.
TAUSCH DER ABONNEMENTSTERMINE
7.
Im Verhinderungsfall kann der Abonnent Termine
unter Vorlage der Platzkarte tauschen. Es wird nach
Tausch eines Aufführungstermins automatisch ein virtu-
elles Tauschguthaben erstellt.
Insgesamt dürfen nur bis höchstens 50% der in der
jeweiligen Serie befindlichen Vorstellungen getauscht
werden. Der erste Tausch ist kostenfrei (bei Serien mit
7 oder 8 Vorstellungen auch der zweite Tausch), danach
wird pro Tausch eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00
erhoben, die bei der Einlösung des Tauschguthabens zu
entrichten ist. Im Jugendabo (Oper und Ballett) kann nur
in andere Aufführungstermine der zu dieser Abonne-
mentsreihe gehörenden Stücke getauscht werden. Im
Oper-Ballett-Konzert Abo kann max. zweimal getauscht
werden: Konzert in Konzert und Oper/Ballett in Oper/
Ballett. Beim zweiten Tausch wird eine Gebühr von