Staatsoper 2014 - page 115

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€ 5,00 erhoben. Die Aufführungstermine im Wahlabon-
nement können nicht getauscht werden.
Die Platzkarte muss zum Tausch spätestens einen
Werktag vor der Aufführung bis 13.00 Uhr dem Karten-
service vorliegen (für Aufführungen am Wochenende
also bis Freitag 13.00 Uhr). Die Staatsoper leistet keinen
Ersatz, wenn ohne ihr Verschulden die Platzkarte nicht
rechtzeitig vorliegt.
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.
Tauschguthaben können im Kartenservice gegen
Eintrittskarten eingelöst werden; dabei kann (auch
wenn das Tauschguthaben einen höheren Wert hat) je
Tauschguthaben nur eine Karte gekauft werden.
Auszahlung in Bargeld oder eine andere Verrechnung
des Wertes sind nicht möglich.
Preisvorteile aus Aufführungen zu erhöhten Preisen, die
zu einer Abonnementsserie gehören, können bei Tausch
einer dieser Aufführungen verloren gehen. Eine
Zuzahlung ist notwendig, wenn eine Karte in einer
höheren Platzgruppe oder einer Aufführung mit einer
höheren Preiskategorie erworben wird. Das Einlösen
von Tauschguthaben ist für Aufführungen mit Sonder-
preisen, insbesondere Premieren, Gala-Aufführungen
und Ballett-Werkstätten, nicht möglich.
9.
Der Abonnent hat bei Einlösung eines Tauschgut-
habens keinen Vorrang gegenüber anderen Karten-
käufern.
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.
Für versäumte Aufführungen und/oder verfallene
Tauschguthaben wird kein Ersatz geleistet. Die Gültig-
keit des Tauschguthabens ist grundsätzlich bis zum Ende
der Spielzeit zeitlich begrenzt. Eintrittskarten, die gegen
Tauschguthaben erworben wurden, können nicht
zurückgenommen werden.
ZUSÄTZLICHE KARTENANGEBOTE FÜR ABONNENTEN
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.
Abonnenten können mit Beginn des jeweiligen
Vorverkaufs für Vorstellungen zusätzliche Karten (je eine
pro Abonnementsplatz) zum ermäßigten Preis erwer-
ben. Darüber hinaus können Abonnenten im Rahmen
des kurzfristigen Vorverkaufs unabhängig von den an
der Tageskasse geltenden Vorverkaufsregelungen 29
Tage vor der jeweiligen Aufführung im Rahmen eines
beschränkten Kontingents zusätzliche Karten (je eine
pro Abonnementsplatz) zum ermäßigten Preis erwer-
ben. Karten können telefonisch bestellt oder persönlich
im Kartenservice gekauft werden. Schriftliche Bestel-
lungen werden nicht vorrangig behandelt. Die Staats-
oper behält sich vor, das Vorkaufsrecht für bestimmte
Aufführungen, insbesondere Premieren und Gala-
Aufführungen, aufzuheben.
BEZAHLUNG DES ABONNEMENTS
12.
Grundsätzlich wird mit Übersendung der Rechnung
(im Allgemeinen zusammen mit der Platzkarte) der
Abonnementspreis zur sofortigen Zahlung fällig. Auf
Wunsch kann aber auch in drei Raten (am 1. September,
1. Dezember und 1. März) gezahlt werden; nur bei den
Saisonabonnements und Wahlabonnements ist keine
Ratenzahlung möglich.
Bitte bezahlen Sie Abonnements im Abbuchungs-
verfahren von Ihrem Bankkonto. Sollte die Bank bei
nicht ausreichender Deckung des Kontos die Abbuchung
verweigern, wird der Abonnent mit den hierdurch ent-
stehenden Kosten belastet.
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.
Werden fällige Zahlungen auch nach schriftlicher
Erinnerung nicht geleistet, wird der gesamte für die
Spielzeit noch ausstehende Betrag in voller Höhe zzgl.
Mahngebühren und Zinsen zur Zahlung fällig. In einem
solchen Falle behält sich die Staatsoper vor, das
Abonnement im Laufe der Spielzeit vorzeitig zu kündi-
gen und über den Abonnementsplatz zu verfügen.
DATENSCHUTZ
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.
Die personenbezogenen Daten der Abonnenten
werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in
dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen
Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
Die Staatsoper ist berechtigt, die Daten an natürliche
oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese
den Abonnementsvertrag durchführen und durch die
Staatsoper mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden
sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater,
sofern der Abonnementsvertrag ein gemeinsames An-
gebot dieser Theater unter Beteiligung der Staatsoper
darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden
von der Staatsoper auf die Einhaltung des Daten-
schutzrechts verpflichtet. Der Abonnent willigt hierin
mit Abschluss/der Verlängerung des Abonnement-
vertrages ein. Auf Wunsch und jederzeit widerruflich
informiert die Staatsoper den Abonnenten unter
Nutzung seiner Daten über weitere Angebote.
Hamburg, im März 2013
Die Geschäftsführung
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